Nach der sogenannten Energieeffizienzrichtlinie des europäischen Rates müssen alle Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass beim Bau von Gebäuden, bei Neuvermietungen von Gebäuden oder beim Verkauf von Gebäuden ein Energieausweis vorgelegt werden kann.
Umfang und Aussehen des Energieausweises sind für Deutschland in der Energie-Einsparverordnung 2009 (EnEV 2009) festgelegt.Diese trat am 01.10.2009 in Kraft und regelt die verbindliche, stufenweise Einführung des Gebäudeenergieausweises.
Fragen zum Energieausweis
Wann ist der Energieausweis auf Nachfrage vorzulegen?
für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 seit dem 01.07.2008
für Wohngebäude nach Baujahr 1965 seit dem 01.01.2009
Wer benötigt wann, welchen Energieausweis?
Für die meisten Wohngebäude können Energieausweise sowohl auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs als auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden mit einer Ausnahme: Diese gilt für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. Hier sollen nur Bedarfsausweise zulässig sein, es sei denn, beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht.
Mit dem Online-Check der EnergieAgentur NRW können Sie Ihre Fragen zum Energieausweis schnell beantworten
Nutzen Sie unsere Energieausweis-Prognose und erfahren Sie mehr über den Energieverbrauch Ihres Gebäudes:
Nach Angabe der letzten drei vollständigen Jahres-Heizenergieverbräuche Ihres Gebäudes sowie einiger Angaben zu dessen Größe und Standort, ermittelt das Programm die wichtigsten Aussagen des ab 01.07.2008 bzw. 01.01.2009 notwendigen Energieausweises für vermietete oder zu verkaufende Wohngebäude.
Dieser Service ist für unsere Kunden selbstverständlich kostenfrei.
Die Darstellung des Ergebnisses sowie dessen Ausdruck ist angelehnt an das Aussehen des tatsächlichen Energieausweises. Um Missbrauch vorzubeugen, bitten wir jedoch um Verständnis für einige markante Änderungen des Ausweis-Layoutes sowie eine großzügige Rundung des rechnerischen Ergebnisses. Dargestellt sind die Ergebnisse des verbrauchsorientierten Energieausweises. Dies gilt sowohl für den verbrauchs- als auch für den bedarfsorientierten Gebäudeenergieausweis.
Nach vorangehender Verbrauchrecherche erstellen die Stadtwerke Düsseldorf einen verbrauchsorientierte Energieausweise. Dazu benötigen wir von Ihnen, als Eigentümer, einige Angaben.
Einverständniserklärung (PDF, 43 KB) für Verbrauchdaten von Mietern, wenn weniger als drei Wohneinheiten im Objekt mit der gleichen Energieart (NT-Strom, Erdgas, Fernwärme) geheizt werden.
Für die Ausstellung von Rechnungsduplikaten benötigen wir die Einverständniserklärungen Ihrer Mieter. Aus Datenschutzgründen erfolgt Ausdruck und Aushändigung der Duplikate nur persönlich im Kundenzentrum Höherweg 100.
Für diesen administrativen Aufwand berechnen wir je Einverständniserklärung eine Pauschale von fünf Euro.
Bitte senden Sie die Unterlagen an:
Stadtwerke Düsseldorf AG
Energieberatung
Höherweg 100
40233 Düsseldorf
Wir bieten ihnen ebenfalls bedarfsorientierte Energieausweise an. Diese können unabhängig von Gebäudealter und Anzahl der Wohneinheiten erstellt werden.
Für die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises erstellen wir Ihnen auf Wunsch ein individuelles Angebot.
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